Hinweisgeberschutzgesetz

Umsetzung der Whistleblower-Richtlinie
bei der Hardenberg-Wilthen AG

Die Umsetzung der “EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (sog. Whistleblower-Richtlinie) setzt auch die Hardenberg-Wilthen AG den EU-weiten Standard zum Hinweisgeberschutz (kurz: HinSchG) um.Unser Meldeportal erreichen Sie hier: https://hardenberg-wilthen.meldestelle.digital/